Gebietsreformen überall
Einsparungen, mehr Leistungsfähigkeit der Verwaltungen und lokales Wachstum waren Gründe, warum Städte, Gemeinden und Landkreise in der ganzen Bundesrepublik seit Mitte der 1960 Jahre zu größeren Einheiten zusammengeschlossen wurden. Dies waren die sogenannten Gebiets- und Gemeindereformen. Besonders kleinere Gemeinden ohne hauptamtliche Verwaltung sollten dadurch entlastet werden. Von nun an lagen schwierige, oft teure Aufgaben wie Straßeninstandhaltung oder Wasserversorgung in einer Hand und wurden von Städten und Landkreisen übernommen.
Die Reform in Hessen
Eine Gebietsreform fand auch in Hessen zwischen 1969 und 1979 unter der sozialliberalen Regierung statt. Bis 1972 konnten sich Gemeinden freiwillig zusammenschließen. Ab Juli 1972 begann das Land dann, Kommunen mittels Gesetzen zwangsweise zu vereinen. In der Presse sprach man daher von Zwangsehen. Aus 2642 Gemeinden, 39 Landkreisen und neun kreisfreien Städten wurden in Hessen bis 1974 421 Gemeinden, 21 Landkreise und fünf kreisfreie Städte: Frankfurt am Main, Kassel, Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach. Kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner*innen, heute Bad Homburg v. d. Höhe, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim am Main und Wetzlar, erhielten Sonderstatus. Sie erfüllen zusätzlich zu ihren Aufgaben als Gemeinden einzelne, ihnen übertragene Aufgaben der Landkreise.
Marburg 1974
Für Marburg trat das am 12. März 1974 beschlossene „Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg (Lahn)“ am 1. Juli 1974 in Kraft. Die bis dahin kreisfreie Stadt wurde „rückgekreist“. Marburg ist seitdem Zentrum des neuen Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Stichtag | Zahl der kreisangehörigen Städte und Gemienden | Zahl der kreisfreien Städte | Zahl der Landkreise |
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01.01.1969 | 2665 | 9 | 39 |
02.02.2980 | 421 | 5 | 21 |
01.01.2023 | 416 | 5 | 21 |